Ästhetische Dermatologie

Ein frisches, gesundes Aussehen mit dem gewissen Glow wünschen wir uns alle. Dabei muss man nicht gleich große Operationen in Angriff nehmen. Manchmal reichen kleine, sogenannte minimalinvasive Verfahren, um sich etwas Gutes zu tun.

Gern beraten wir Sie in einem unverbindlichen Vorgespräch, welches Verfahren individuell zu Ihren Wünschen passt.



Die Therapie von Gesichtsfältchen mit Hyaluronsäure bedeutet ein Auffüllen entstandener Mimikfältchen. 

Diese Methode findet u.a. für Wangen, Mundregion sowie am Hals Anwendung. 

Wir arbeiten mit dem Marktführer, dessen Produkte seit über 30 Jahren auf aller Welt angewendet werden. Die Haltbarkeit der Injektion beträgt individuell ca. 6 bis 9 Monate.

Verschiedene Techniken (spitze, stumpfe Kanüle etc.) stehen zur Verfügung und werden auf Ihre Bedürfnisse speziell abgestimmt.



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Die Therapie von Fältchen, die durch die Muskelaktivität entstehen, gelingt mit Botulinum.

Anwendbar ist dies im Bereich der Stirn, seitlichen Augenpartie, am Halsbereich und zur dezenten Lippenvergrößerung ("Lip-Flip").
Je nach Muskelaktivität kann man mit einer Haltbarkeit von ca. 6 Monaten  rechnen.

Die Behandlung für Hyaluoronsäure und Botulinum ist unkompliziert. Sie findet durch die Verwendung von schmerzmildernden Betäubungscremes im Vorfeld nahezu schmerzfrei statt. Nach der Therapie ist man sofort wieder arbeitsfähig. Es kann allerdings zum Auftreten von kleinen Blutergüssen kommen, die ab dem nächsten Tag übergeschminkt werden können. Nach der Therapie mit Botulinumtoxin sollte für 24 Stunden auf sportliche Anstrengungen verzichtet werden.



 






Wir bilden uns für Sie zeitaufwendig und stetig weiter, um Sie stets auf dem neuesten Stand der Medizin sicher und optimal zu behandeln.

Beide Ärztinnen sind im Besitz des Zertifikates ästhetisch-kosmetologische Dermatologie. Bei uns ist Ihre Schönheit und Gesundheit in besten Händen.




Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) sind Wunschleistungen, die aus Sicht des Arztes medizinisch vertretbar und individuell sinnvoll sind, aber nicht im Umfang des gesetzlichen Versicherungsschutzes enthalten sind.  


Die Kosten für medizinische Wunschleistungen trägt der Patient selbst. Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. 

Die Rechung können Sie am Behandlungstag bar oder mit Kartenzahlung bei uns begleichen.

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